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Veröffentlicht am 30. März 2007

Die Eidg. Steuerverwaltung vereinfacht die Handhabung der Mehrwertsteuer weiter

Bern, 30.3.2007 - Die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) vereinfacht die Handhabung der Mehrwertsteuer (MWST) weiter. Sie hat verschiedene Praxisänderungen vorgenommen, die ab dem 1. Januar 2007 gelten. Insbesondere gleicht sie die steuerliche Behandlung von Leistungen der Arbeitgeber an das Personal an die Praxis des neuen Lohnausweises bei den direkten Steuern an. Nicht mehr steuerbar ist neu das gesamte Entgelt für den Vertrieb aus der Schweiz und Liechtenstein von Fondsanteilen ausländischer kollektiver Kapitalanlagen. Für die steuerliche Behandlung von Analyseleistungen ist neu der Sitz des Leistungsempfängers massgebend, und nicht mehr der Ort des Leistungserbringers.