Importierte Occasions-Sportboote benötigen Sicherheitsbescheinigung
Bern, 2.4.2003 - Occasions-Sportboote aus dem EU-Raum benötigen ab dem 1. Mai 2003 für die Immatrikulation in der Schweiz eine Sicherheitsbescheinigung (Konformitätserklärung). Damit verfährt die Schweiz mit solchen Booten ebenso, wie es die EU mit Occasionsbooten aus der Schweiz macht. Ein geplantes Abkommen mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen ist nicht zustande gekommen.