"Job trotz Handicap": Eingliederung von psychisch behinderten Menschen
Bern, 4.5.2007 - Die Eingliederung von psychisch behinderten Menschen ins Erwerbsleben ist schwierig aber möglich. Voraussetzung dafür ist, dass Behörden und Unternehmen eng zusammen arbeiten und die spezifischen Rahmenbedingungen beachten. Wie das funktioniert und was es braucht, haben in Olten Praktiker der Invalidenversicherung und der Firma Electrolux zusammen mit dem Leiter der Fachstelle psychiatrische Rehabilitation des Kantons Baselland aufgezeigt. Allerdings setzt die heutige Gesetzgebung der erfolgreichen Eingliederung auch Grenzen; erst mit den in der 5. IV-Revision vorgesehene neuen Instrumenten wird das Eingliederungspotential wirklich ausgeschöpft werden können.