Explosionsschutz für Sportboote mit Innenbordmotoren
Bern, 20.2.2003 - Sportboote mit Innenbord-Benzinmotoren werden auf Schweizer Gewässern ab dem 1. Januar 2004 nur noch dann immatrikuliert, wenn sie einen ausreichenden Zündschutz gegen Explosion nachweisen können. Die Hersteller von Motoren oder die Bootshersteller müssen dazu dem Käufer eine sogenannte Konformitätserklärung abgeben. Diese ist bei der Immatrikulation eines Sportbootes vorzulegen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat dies im Interesse der Sicherheit der Sportbootbenutzer angeordnet. Die Vorschrift gilt für Sportboote, die erstmalig in der Schweiz zugelassen werden.