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Veröffentlicht am 16. Mai 2007

EMRK-widrige Bestimmungen werden im Bundessteuerrecht aufgehoben

Bern, 16.5.2007 - Bundessteuerbestimmungen, die gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstossen, werden per Ende dieses Jahres aufgehoben. Dies hat der Bundesrat heute Mittwoch beschlossen, indem er das Bundesgesetz über Änderungen des Nachsteuerverfahrens und des Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der direkten Steuern auf den 1. Januar 2008 in Kraft setzte. Die Referendumsfrist war am 13. April 2007 unbenutzt abgelaufen.