Verzicht auf ein Spezialgesetz über nachrichtenlose Vermögenswerte; Bundesrat beschränkt sich auf eine Ergänzung des Obligationenrechts
Bern, 11.6.2007 - Nach Ansicht des Bundesrates genügen wenige Eingriffe ins geltende Recht, um den Umgang mit nachrichtenlosen Vermögenswerten zu regeln. Er hat deshalb am Freitag entschieden, auf die Ausarbeitung eines Bundesgesetzes über nachrichtenlose Vermögenswerte zu verzichten und stattdessen das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Änderung des Obligationenrechts vorzubereiten.