Präzisierungen zum revidierten Opferhilfegesetz - Bundesrat schickt Ausführungsbestimmungen in die Vernehmlassung
Bern, 27.6.2007 - Der Bundesrat hat am Mittwoch die Ausführungsbestimmungen zu der am 23. März 2007 vom Parlament verabschiedeten Revision des Opferhilfegesetzes in die Vernehmlassung bei den Kantonen geschickt. Die Ausführungsbestimmungen in der Opferhilfeverordnung enthalten Präzisierungen in Detailfragen.