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Veröffentlicht am 4. Juli 2007

Finanzielle Hilfe an Schweizer Touristen; Bundesrat verlängert Verordnung – EJPD erarbeitet gesetzliche Grundlage

Bern, 4.7.2007 - Der Bundesrat hat am Mittwoch die Geltungsdauer der Verordnung über die finanzielle Hilfe an vorübergehend im Ausland weilende Schweizer Staatsangehörige um fünf Jahre verlängert. Zugleich hat er das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu erarbeiten, welche die befristete, auf die Bundesverfassung gestützte "Touristen-Verordnung" ablösen wird.