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Veröffentlicht am 23. Juni 2004

Registrierung von Prepaid-SIM-Karten

Bern, 23.6.2004 - Wer seit dem 1. November 2002 eine Prepaid-SIM-Karte gekauft bzw. in Betrieb genommen hat, muss sich registrieren lassen. Dies soll den Strafverfolgungsbehörden ein wirksameres Vorgehen gegen den Drogenhandel und den Terrorismus ermöglichen. Der Bundesrat hat heute eine entsprechende Verordnungsänderung beschlossen, die sich auf eine vom Parlament neu eingeführte Gesetzesnorm stützt. Die Anbieterinnen von Fernmeldediensten (FDA) müssen ab dem 1. August sicherstellen, dass die Personalien der Kundinnen und Kunden anhand eines gültigen für den Grenzübertritt in die Schweiz zulässigen Dokumentes mit Foto erfasst werden.