Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Ägypten ab dem 1. August 2007
Bern, 19.7.2007 - Mit der Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Ägypten und der Vereinbarung zwischen Ägypten und der Schweiz über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen ab dem 1. August 2007 werden die Zolldiskriminierungen gegenüber Schweizer Industrieprodukten auf dem ägyptischen Markt weitgehend beseitigt und die Schweiz passt die Zollansätze für Waren mit ägyptischem Ursprung an.