Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 22. August 2007

Revisionsaufsichtsbehörde nimmt ihre Tätigkeit auf - Bundesrat setzt Gesetz und Verordnung auf den 1. September 2007 in Kraft

Bern, 22.8.2007 - Ab dem 1. September 2007 wird die neu geschaffene Revisionsaufsichtsbehörde über die Zulassung von Revisorinnen und Revisoren entscheiden und die Revisionsstellen von Publikumsgesellschaften beaufsichtigen. Die unabhängige Behörde wird damit sicherstellen, dass Revisionsdienstleistungen einerseits ordnungsgemäss und in hoher Qualität erbracht werden und dass andererseits internationale Vorgaben, wie die des US-amerikanischen "Sarbanes-Oxley Act", umgesetzt werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch das Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Ausführungsbestimmungen auf den 1. September 2007 in Kraft gesetzt.