Jugendstrafprozessordnung soll praxistauglich sein; Bundesrat genehmigt den überarbeiteten Gesetzesentwurf
Bern, 22.8.2007 - Um die Umsetzbarkeit der künftigen Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung zu verbessern, hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Gesetzesentwurf umfassend überarbeitet. Der überarbeitete Entwurf bezweckt eine Beschleunigung der Jugendstrafverfahren und belässt den Kantonen trotz der Rechtsvereinheitlichung eine grosse Gestaltungsfreiheit. Der Bundesrat hat am Mittwoch den überarbeiteten Entwurf genehmigt.