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Veröffentlicht am 21. Dezember 2005

Bundesrat legt Eckwerte für die Swisscom-Vorlage fest

Bern, 21.12.2005 - Der Bundesrat hat heute Eckwerte für die Ausarbeitung der Vernehmlassungsvorlage zur Abgabe der Mehrheitsbeteiligung an der Swisscom festgelegt. Da einer Abgabe der Bundesmehrheit aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts entgegen steht, wird der Bundesrat den Vernehmlassungsadressaten eine Anpassung des Telekommunikationsunternehmensgesetz TUG unterbreiten. Zudem hat der Bundesrat entschieden, den Vernehmlassungsadressaten flankierende Massnahmen zur Gewährleistung der Grundversorgung und zur Wahrung der Eigenständigkeit der Swisscom zur Stellungnahme zu unterbreiten. Die Vernehmlassungsvorlage soll Ende Januar 2006 vom Bundesrat verabschiedet werden.