Vergütung für Strom aus Kleinkraftwerken: BFE verlängert Empfehlungen um fünf Jahre
Bern, 9.1.2003 - Die Vergütung für unabhängige Produzenten, die Strom aus erneuerbaren Energien ins öffentliche Netz einspeisen, soll weiterhin mindestens 15 Rappen je Kilowattstunde betragen. Das Bundesamt für Energie (BFE) verlängert die bestehenden Empfehlungen um fünf Jahre bis zum 30. Juni 2008.