Mehr Transparenz bei der Bearbeitung von Personendaten; Bundesrat setzt revidiertes Datenschutzrecht auf den 1. Januar 2008 in Kraft
Bern, 28.9.2007 - Personen, deren Daten gesammelt und bearbeitet werden, müssen in Zukunft besser informiert werden und bei grenzüberschreitenden Bekanntgaben sind strengere Vorgaben als bisher zu beachten. Als weitere Neuerung sieht das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) eine Stärkung der Selbstregulierung vor. Der Bundesrat hat am Freitag das revidierte DSG und die Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt.