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Veröffentlicht am 13. September 2002

BUWAL muss ETH-Gesuch um Freisetzung neu beurteilen

Bern, 13.9.2002 - Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) muss das Gesuch der ETH Zürich für einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten Weizen neu beurteilen. Gestützt auf das geltende Recht, das solche Versuche unter restriktiven Bedingungen erlaubt, hat das UVEK eine Beschwerde der ETHZ gutgeheissen. In seinem Entscheid hält das Departement weiter fest, dass das BUWAL nicht ohne triftige Gründe von der Haltung der Eidgenössischen Fachkommission für Biologische Sicherheit (EFBS) abweichen darf.