Neue gesetzliche Grundlagen für Prävention und Gesundheitsförderung in der Schweiz
Bern, 28.9.2007 - Der Bundesrat hat dem Eidg. Departement des Innern (EDI) den Auftrag erteilt, bis im Herbst 2008 einen Vorentwurf für neue gesetzliche Bestimmungen zur Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung zu erarbeiten. Als Grundlage für die Erarbeitung des neuen Gesetzes dient der heute vom Bundesrat zur Kenntnis genommene Bericht «Prävention und Gesundheitsförderung in der Schweiz». Dieser wurde als Antwort auf zwei Postulate erarbeitet und hält fest, dass es in Anbetracht der Zunahme von nichtübertragbaren und psychischen Krankheiten neue rechtliche Grundlagen für Prävention und Gesundheitsförderung braucht.