Eintragung von „Poire à Botzi“ als geschützte Ursprungsbezeichnung in das GUB/GGA-Register
Bern, 5.10.2007 - Es wurde keine Beschwerde gegen den Einspracheentscheid des BLW vom 16. August 2007 erhoben. In seinem Entscheid wies das BLW sämtliche von den Einsprechern gegen die Eintragung von „Poire à Botzi“ vorgebrachten Gründe ab. Entsprechend konnte „Poire à Botzi“ als 16. landwirtschaftliches Erzeugnis oder verarbeitetes landwirtschaftliches Erzeugnis mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung (GUB/AOC) in das schweizerische GUB/GGA-Register eingetragen werden.