Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 17. Oktober 2007

Auf elektronischem Weg mit den Behörden verkehren; Bundesrat regelt die Modalitäten für Verwaltungsverfahren

Bern, 17.10.2007 - Im Rahmen von Verwaltungsverfahren sollen Bürger und Bürgerinnen in Zukunft auch auf elektronischem Weg mit den Bundesbehörden verkehren können. Der Bundesrat hat am Mittwoch mit dem Erlass einer neuen Verordnung die Modalitäten festgelegt. Die Bundesbehörden sind verpflichtet, bis spätestens in zehn Jahren die erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen.