Neue Führerausweiskategorien: die häufigsten Fehlinterpretationen
Bern, 8.5.2003 - Seit dem ersten April sind die neuen schweizerischen Führerausweiskategorien in Kraft. Erste Erfahrungen der Polizeibehörden zeigen, dass überdurchschnittlich viele Personen über die Berechtigungen falsch informiert sind und daher Fahrzeuge führen, die sie gar nicht führen dürften. Dies besonders bei den veränderten Bestimmungen für das Führen von Motorrädern. Beispielsweise dürfen die Inhaber eines Führerausweises für Personenwagen (Kategorie B) prüfungsfrei ein Motorrad der Kategorie A1 lenken, allerdings benötigen sie dafür den entsprechenden Eintrag im Führerausweis. Um diesen Eintrag zu erhalten, müssen sie einen Lernfahrausweis lösen und die praktische Grundschulung absolvieren. Das Bundesamt für Strassen ASTRA ruft die wichtigsten Grundsätze in Erinnerung um die häufigsten Fehlinterpretationen auszuräumen.