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Veröffentlicht am 31. Oktober 2007

Anforderungen an private Sicherheitsfirmen festgelegt; Bundesrat verabschiedet Verordnung über die Auftragsvergabe an Sicherheitsfirmen

Bern, 31.10.2007 - Der Bundesrat hat die Mindestvoraussetzungen festgelegt, unter denen der Bund in der Schweiz oder im Ausland Schutzaufgaben an private Sicherheitsfirmen überträgt. Er hat am Mittwoch die neue Verordnung über die Auftragsvergabe an Sicherheitsfirmen verabschiedet und auf den 1. Dezember 2007 in Kraft gesetzt.