Dumont-Praxis: Bund und Kantone sollen steuerliche Nachteile bei neu erworbenen Liegenschaften beseitigen
Bern, 7.11.2007 - Der Bundesrat hat sich heute für die Abschaffung der so genannten Dumont-Praxis auf Bundes- und Kantonsebene ausgesprochen. Diese Praxis hält fest, dass Instandstellungskosten für eine stark vernachlässigte Liegenschaft in den ersten fünf Jahren nach Erwerb nicht von den Steuern abgezogen werden können. Die vorberatende Kommission des Nationalrates hatte sich in ihrem Bericht und Gesetzesentwurf dafür ausgesprochen, dass die Aufhebung nur auf Bundesebene zwingend ist und die Kantone selber entscheiden können.