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Veröffentlicht am 30. Januar 2002

Regelung der Umnutzung von Rustici im Kanton Tessin

Ittigen, 30.1.2002 - Tessiner Rustici werden rechtlich besser geschützt: Der Bundesrat hat das Koordinationsblatt 8.5 des Richtplans des Kantons Tessin, das die Umnutzung von Rustici regelt, heute mit verschiedenen Änderungen und Auflagen genehmigt. Es schafft die rechtlichen Voraussetzungen, um Rustici und durch sie geprägte Landschaften zu schützen, zu erhalten und die Rustici unter gewissen Voraussetzungen zu Ferienhäusern umzunutzen.