Revision des Mietrechts in die Wege geleitet - Mietzinse sollen indexiert werden
Bern, 13.11.2007 - Die Mietzinse sollen in Zukunft der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise folgen und nicht mehr vom Verlauf der Hypothekarzinsen abhängig sein. Der Wechsel von einem Modell der Kostenmiete zu einem Indexsystem soll die Mietzinsgestaltung vereinfachen und transparenter machen. Die Missbräuchlichkeit von Anfangsmietzinsen soll anhand von Vergleichsmieten überprüft werden. Auf diese Grundsätze haben sich die Organisationen der Mietenden und Vermietenden in der Schweiz am 13. November 2007 an einer von Frau Bundesrätin Leuthard geleiteten Sitzung geeinigt.