Weko bewilligt die Übernahme von Fust durch Coop unter Auflagen
Bern, 26.11.2007 - Mit Entscheid vom 21. November 2007 hat die Wettbewerbskommission (Weko) Coop die Übernahme von Fust unter zwei Auflagen bewilligt. Mit Ausnahme des Bereichs Kleinhaushaltsgeräte gab es in den untersuchten Bereichen keine Anhaltspunkte für wettbewerbsrechtliche Bedenken.