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Veröffentlicht am 28. November 2007

Der Bundesrat ändert die Verordnung zum Mietrecht

Grenchen, 28.11.2007 - Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung zum Mietrecht verabschiedet. Sie tritt per 1. Januar 2008 in Kraft. Für die Mietzinsgestaltung wird nicht mehr der Hypothekarzinssatz der einzelnen Kantonalbanken, sondern ein für die ganze Schweiz geltender Referenzzinssatz massgebend sein. Energetische Sanierungen von Wohn- und Geschäftsräumen werden wie wertvermehrende Investitionen behandelt und berechtigen zu Mietzinserhöhungen.