Brennbarkeit von Textilien; Brennbarkeit von Textilien
Bern, 12.5.2005 - Bereits zu Beginn dieses Jahres musste das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vor dem Gebrauch eines flauschigen Strickgarnes und daraus hergestellten Textilien warnen. In der Altjahrwoche 2004 hatte ein Kind schwere Verbrennungen erlitten, als sein Pullover durch eine Kerze in Brand geriet. In Zusammenarbeit mit 14 kantonalen Laboratorien wurde abgeklärt, ob sich noch weitere gefährliche Strickgarne im Handel befinden. Insgesamt wurden in einer landesweiten Prüfkampagne 256 Proben erhoben und geprüft. Bei 3 Garnen wurde der gefährliche "Surface-Flash" festgestellt, welcher beim fraglichen Strickgarn zum oben erwähnten tragischen Unfall geführt hatte. Die kantonalen Laboratorien haben die entsprechenden Waren bei Herstellern, Importeuren und Verkaufsstellen beschlagnahmt und ein Verkaufsverbot erlassen.