Neue Verordnung für den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds für Kernanlagen
Bern, 7.12.2007 - Die bisherigen Verordnungen und Reglemente des Stilllegungsfonds für Kernanlagen und des Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke werden ab dem 1. Februar 2008 zu einer einzigen Verordnung zusammengeführt. Wichtigste Neuerungen sind die Erhöhung der angenommenen Betriebsdauer der Kernkraftwerke von 40 auf 50 Jahre als Berechnungsgrundlage zur Festlegung der Fondsbeiträge sowie die Vorgabe einer Anlagerendite und Teuerungsrate. Die längere Betriebsdauer führt zu Überschüssen in den beiden Fonds, die den Betreibern der Kernkraftwerke zurückerstattet werden müssen.