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Veröffentlicht am 10. Dezember 2007

EGMR-Urteil im Fall Stoll: Schweiz hat Meinungsäusserungsfreiheit nicht verletzt

Bern, 10.12.2007 - Die Schweiz hat mit der Verurteilung des Journalisten Martin Stoll das Recht auf freie Meinungsäusserung nicht verletzt. Dies hält die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in ihrem heute in Strassburg verkündeten Urteil mit 12 : 5 Stimmen fest, welches damit das in der gleichen Sache gefällte Urteil einer Kammer des EGMR vom 25. April 2006 widerlegt.