Neues Gentechnikgesetz gültig ab 1.1.2004
Bern, 19.11.2003 - Der Bundesrat will angesichts der Wichtigkeit und der Aktualität das neue Gentechnikgesetz (GTG) rasch in Kraft setzen. Er hat heute die dafür nötigen Verordnungsänderungen genehmigt. Das GTG verstärkt den Schutz von Mensch und Umwelt beim Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO).