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Veröffentlicht am 14. Dezember 2007

Bezeichnung aller EU- und EFTA-Staaten als sichere Drittstaaten

Bern, 14.12.2007 - Wenn eine asylsuchende Person sich vor der Einreichung des Asylgesuchs in der Schweiz in einem vom Bundesrat als sicher bezeichneten Drittstaat aufgehalten hat und dorthin zurückkehren kann, wird in der Regel auf ein Asylgesuch nicht eingetreten. Dies sieht die Drittstaatenregelung im teilrevidierten Asylgesetz vor, welches am 1. Januar 2008 in Kraft tritt. Der Bundesrat hat heute alle EU- sowie EFTA-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) als sichere Drittstaaten bezeichnet.