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Veröffentlicht am 19. Dezember 2007

Gekröpfter Nordanflug: Überarbeitung von Dokumenten nötig

Bern, 19.12.2007 - Im Rahmen der Arbeiten am gekröpften Nordanflug auf den Flughafen Zürich hat sich Bedarf für die Anpassung einzelner technischer Unterlagen ergeben. Solange diese Dokumente nicht vorliegen, kann das BAZL nicht abschliessend über das Gesuch der Flughafen Zürich AG entscheiden.