Vorgezogene Entsorgungsgebühr Altglassammeln wird erstmals entschädigt
Bern, 28.7.2003 - Auf Glasflaschen für Getränke wird seit Anfang 2002 eine vorgezogene Entsorgungsgebühr erhoben. Nun erhalten die Gemeinden und die übrigen Sammler von Altglas erstmals eine entsprechende Entschädigung. Diese ist deutlich höher als ursprünglich budgetiert. Offensichtlich funktioniert das neue Finanzierungsmodell für das Altglassammeln.