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Veröffentlicht am 26. März 2003

Düngen mit Klärschlamm wird verboten

Bern, 26.3.2003 - Klärschlamm darf nicht mehr als Dünger verwendet werden; er muss künftig umweltverträglich verbrannt werden. Der Bundesrat hat die Stoffverordnung per 1. Mai 2003 entsprechend geändert. Das Verbot wird stufenweise eingeführt: Im Futter- und Gemüsebau darf Klärschlamm schon ab Mai dieses Jahres nicht mehr verwendet werden. Für die übrigen düngbaren Flächen gilt eine Übergangsfrist bis spätestens 2006; diese ist im Einzelfall von den Kantonen verlängerbar bis 2008. Mit seinem Entscheid setzt der Bundesrat das Vorsorgeprinzip beim Boden- und Gesundheitsschutz um.