Ausbildungspflicht für die Fischerei ab 2009
Bern, 29.11.2007 - Ab dem 1. Januar 2009 gilt neu eine Ausbildungspflicht für die Fischerinnen und Fischer an Schweizer Gewässern: Wer ein Patent erwerben will, muss künftig genügend Kenntnisse über die fisch- und tierschutzrelevanten Aspekte der Fischerei nachweisen. In der Vollzugshilfe „Anforderung an die Fangberechtigung“ haben BAFU und BVet die Anforderungen an diese Ausbildung geklärt.