UVEK verkürzt Schonzeit für Wildschweine
Bern, 27.1.2003 - In sechs Deutschschweizer Kantonen dürfen Wildschweine eineinhalb Monate länger als bisher gejagt werden. Das UVEK hat im Rahmen eines dreijährigen Versuchs der Verkürzung der Schonzeit zugestimmt. Dadurch sollen die grossen Wildschweinbestände reduziert und damit die stark angestiegenen Schäden in der Landwirtschaft vermindert werden. Neu dürfen Wildschweine ab 15. Juni bis Ende Februar geschossen werden.