Ausnahmen von Nachtflugsperre aus Sicherheitsgründen künftig möglich
Bern, 13.2.2008 - Bei internationalen Grossveranstaltungen ist es künftig möglich, auf Schweizer Flugplätzen aus Gründen der polizeilichen Sicherheit die Nachtflugsperre zu lockern. Der Bundesrat hat mit der revidierten Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) einen entsprechenden Artikel gutgeheissen. Eine grundsätzliche Aufweichung der Nachtflugsperre steht für den Bund aber nicht zur Diskussion. Erstmals zur Anwendung kommen könnte die neue Regelung an der Fussball-Europameisterschaft Euro 08 vom kommenden Juni.