Eintragung von Grundstücken eines Immobilienfonds im Grundbuch
Bern, 13.2.2008 - Die Eintragung von Grundstücken eines Immobilienfonds auf den Namen der Fondsleitung im Grundbuch hat neu eine explizite gesetzliche Grundlage. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung der Kollektivanlagenverordnung gutgeheissen.