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Veröffentlicht am 13. Februar 2008

Eintragung von Grundstücken eines Immobilienfonds im Grundbuch

Bern, 13.2.2008 - Die Eintragung von Grundstücken eines Immobilienfonds auf den Namen der Fondsleitung im Grundbuch hat neu eine explizite gesetzliche Grundlage. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung der Kollektivanlagenverordnung gutgeheissen.