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Veröffentlicht am 14. Februar 2008

Ungehinderter Zugang zu See- und Flussufern?

Ittigen, 14.2.2008 - Der Verein «Rives Publiques» geht davon aus, dass das Bundesrecht der Bevölkerung einen Anspruch auf ungehinderten See- und Flussuferzugang gibt. Der Bund hat die Rechtslage auf Ersuchen des Vereins geprüft und kommt zum Schluss, dass das Bundesrecht keinen solchen, direkt anwendbaren Anspruch gewährt. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) betont jedoch, dass die Kantone dem Zugang zu See- und Flussufern einen hohen Stellenwert beimessen sollten.