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Veröffentlicht am 27. Februar 2008

Die Hilfe für Opfer von Straftaten wird neu geregelt; Bundesrat setzt revidiertes Opferhilfegesetz auf den 1. Januar 2009 in Kraft

Bern, 27.2.2008 - Opfer von Straftaten können in Zukunft innert fünf Jahren ein Gesuch um Entschädigung und Genugtuung einreichen. Die Höhe der Genugtuung wird neu begrenzt. Und wer im Ausland Opfer einer Straftat wurde, hat künftig keinen Anspruch mehr auf Entschädigung und Genugtuung. Dies sind die wichtigsten Neuerungen des revidierten Opferhilfegesetzes, das der Bundesrat zusammen mit den überarbeiteten Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2009 in Kraft setzt.