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Veröffentlicht am 27. Februar 2008

Aufhebung der Bedenkfrist im Scheidungsrecht; Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats

Bern, 27.2.2008 - Der Bundesrat befürwortet die Aufhebung der obligatorischen Bedenkfrist im Scheidungsverfahren auf gemeinsames Begehren. Dies hält er in seiner am Mittwoch verabschiedeten Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats fest.