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Veröffentlicht am 7. März 2008

Bundesrat senkt Tierseuchenrisiko bei der Verwertung von Speiseresten

Bern, 7.3.2008 - Der Bundesrat hat am 7. März 2008 die Vorschriften zur Produktion der so genannten Schweinesuppe verschärft. Zudem gelten diese neu auch für Biogas- und Kompostieranlagen, welche Küchen- und Speisereste verwerten. Damit wird Ausbrüchen von Tierseuchen vorgebeugt. Die Änderungen gelten ab dem 1. April, wobei Betrieben für bauliche Anpassungen Übergangsfristen zugestanden werden.