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Veröffentlicht am 20. März 2008

Klarheit über Anteil an erneuerbarer Energie aus Pumpspeicherkraftwerken

Bern, 20.3.2008 - Die Bestimmung des Anteils an erneuerbarer Energie aus Pumpspeicherkraftwerken erfolgt neu nach klar definierten Richtlinien. Bundesrat Moritz Leuenberger, Vorsteher des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), hat dazu die revidierte Verordnung über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität verabschiedet, die am 1. April 2008 in Kraft tritt.