Die Schweiz und Japan teilen eingezogene Vermögenswerte - Erfolgreicher Abschluss der engen Zusammenarbeit im Fall Kajiyama
Bern, 18.4.2008 - Die Schweiz und Japan teilen je zur Hälfte die in einem Verfahren wegen Geld-wäscherei in Zürich eingezogenen Vermögenswerte in Höhe von rund 58,4 Millionen Franken. Diese Teilung werden beide Staaten nächsten Dienstag durch einen Briefwechsel vereinbaren. Die Gelder stammen aus strafbaren Handlungen der kriminellen Organisation Goryôkai.