Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und den Staaten der Südafrikanischen Zollunion am 1. Mai 2008
Bern, 22.4.2008 - Nachdem alle Vertragsparteien ihre Ratifikationsverfahren abgeschlossen haben, treten das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Staaten der Südafrikanischen Zollunion (SACU: Südafrika, Botsuana, Lesotho, Namibia, Swasiland) sowie die bilateral zwischen den EFTA-Staaten und den SACU-Staaten abgeschlossenen Landwirtschaftsabkommen per 1. Mai 2008 in Kraft. Der Bundesrat hat auf diesen Termin die nötigen Verordnungsänderungen in Kraft gesetzt.