Nulltoleranz für Drogen und Alkohol bei Lokomotivführern – BAV legt Grenzwerte fest
Bern, 13.5.2008 - Für Lokomotivführer und Zugbegleiter gilt während ihrer sicherheitsrelevanten Tätigkeit eine Nulltoleranz bezüglich Drogen und Alkohol. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat das Verfahren bei Verdacht auf Cannabis-Konsum neu geregelt, sowie Grenzwerte für Alkohol und Cannabis festgelegt. Es folgt damit einer Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).