In Konfliktgebieten tätige private Sicherheitsfirmen werden nicht registriert
Bern, 21.5.2008 - In der Schweiz ansässige private Sicherheitsfirmen, die in ausländischen Konflikt- und Krisengebieten tätig sind, werden vorderhand nicht einer Registrierungs- und Bewilligungspflicht unterstellt. Diesen Entscheid hat der Bundesrat am Mittwoch gestützt auf einen Bericht des Bundesamtes für Justiz (BJ) getroffen. Für einen Verzicht auf eine gesetzliche Regelung sprechen die geringe Bedeutung des Schweizer Marktes sowie der unverhältnismässige Kontrollaufwand.