Bundesrat setzt Unternehmenssteuerreform II auf Anfang 2009 in Kraft
Bern, 21.5.2008 - Die Unternehmenssteuerreform II tritt auf den 1. Januar 2009 in Kraft, wie der Bundesrat am Mittwoch beschlossen hat. Die Kantone haben danach zwei Jahre Zeit, im kantonalen Recht die im Steuerharmonisierungsgesetz vorgesehenen Anpassungen vorzunehmen. Auch auf Bundesebene treten einige Bestimmungen erst später in Kraft, so jene zum Kapitaleinlageprinzip, zu den Liquidationsgewinnen, zum Beteiligungsabzug am 1. Januar 2011. Ab Anfang 2010 gilt bei der Verrechnungssteuer ein Zinsfreibetrag von 200 Franken auf allen Kundenguthaben. Bereits ab 1. Juli 2008 können keine steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven mehr gebildet werden.