Kantonale Massnahmen im Lotteriewesen werden evaluiert; Bundesrat nimmt einen Kurzbericht des EJPD zur Kenntnis
Bern, 30.5.2008 - Ob und inwiefern die von den Kantonen im Bereich der Lotterien und Wetten ergriffenen Massnahmen zur Beseitigung der Mängel und Missstände Wirkung gezeigt haben, kann heute noch nicht abschliessend beurteilt werden. Der Bundesrat hat am Freitag einen Kurzbericht zur Kenntnis genommen und das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, die Situation bis 2011 eingehend zu evaluieren. Die im Jahr 2001 begonnene Revision des Lotteriegesetzes bleibt weiterhin sistiert.