Bioethanol als Treibstoff - Zuerst Nahrungsmittel, dann Tierfutter, zuletzt Bioethanol
Bern, 24.6.2008 - Am 1. Juli 2008 tritt das revidierte Mineralölsteuergesetz in Kraft. Damit werden ökologisch sinnvolle Treibstoffe wie Bioethanol von der Steuer befreit. Zugleich fällt für diesen Treibstoff das Importmonopol des Bundes. Folglich kann er neu auch durch Private unter strikten Auflagen importiert und vertrieben werden. An Schweizer Tankstellen wird derzeit ausschliesslich Bioethanol aus einem Abfallprodukt der einheimischen Holzproduktion durch Alcosuisse, dem Profitcenter der EAV, vertrieben.